Porzellanrestaurierung
Dipl.-Ing. (FH) Restaurator Stefan Drescher - Niederjahna bei Meißen
Ordentliches Mitglied im Verband der Restauratoren - VDR

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Fragen und Antworten

Kann eine Restaurierung völlig unsichtbar ausgeführt werden?
Porzellan, Glas und Keramik haben spezielle optische Eigenschaften, die durch einen Bruch oder Sprung gestört werden. Deshalb sind die Fügestellen an einem zusammengesetzten Objekt immer in Abhängigkeit von den Lichtverhältnissen mehr oder weniger sichtbar. Zur Ausführung von Ergänzungen an Porzellan und Keramik kann keine Originalsubstanz (Porzellanmasse bzw. Töpferton) zum Einsatz kommen. Diese Massen würden sowohl bei der Trocknung als auch bei einem keramischen Brand schwinden und vorhandene Aufglasurdekorationen würden zerstört werden, weil die Brenntemperaturen der Massen über denen der Dekoration liegen.
Nach mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeit habe ich Ergänzungsmassen mit hoher Farbstabilität in verschiedenen Weißfarbnuancen entwickelt, deren Palette ständig erweitert wird. Durch Vergleichsmessungen wird das am besten zum Scherben passende Material ausgewählt. Die Ergänzungen mit diesen Massen entsprechen den optischen Eigenschaften des Porzellans in Verbindung mit einer speziellen Kunstharzglasur. (Das know-how zur Herstellung dieser Massen und alle notwendigen Materialien werden über die Fa. KOREST Porzellanrestaurierunsbedarf vertrieben und gelangen bereits in vielen Museen Europas zum Einsatz.)
Farbspritzretuschen, die auf Originalbereiche des Objektes reichen, um eine Restaurierung "unsichtbar" erscheinen zu lassen sind nicht mehr zeitgemäß und werden inzwischen nicht nur von Museen, sondern auch von den Kunstliebhabern und Sammlern abgelehnt.  

Wie können restaurierte Geschirrteile genutzt werden?






Aufgrund der spezifischen Materialeigenschaften der eingesetzten Kunstharze halten restaurierte Geschirrteile aus Porzellan den üblichen Beanspruchungen nicht mehr in vollem Umfang stand. Ein gelegentlicher Gebrauch ist aber möglich, wobei eine Reinigung im Geschirrspüler nicht ratsam ist. Ebenso verbietet sich der Einsatz in der Mikrowelle bzw. im Küchenherd.
Geschirr aus Töpferkeramik ist im Allgemeinen nach der Restaurierung nur noch als Ausstellungsstück zu gebrauchen.


Können restaurierte Ofenkacheln in funktionstüchtige Öfen eingebaut werden?
Der Wiedereinbau von restaurierten Ofenkacheln in zu betreibende Öfen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.  Hier muss von Fall zu Fall in Abstimmung mit dem beauftragten Ofenbaumeister entschieden werden.
Zu beachten ist allerdings, dass eine Restaurierung an "verbauten" Ofenkacheln kaum möglich ist, da hier aus technologischen Gründen zwischen den einzelnen Arbeitsschritten Ruhezeiten eingehalten werden müssen.

Welche Haltbarkeit haben Restaurierungen an Objekten aus Porzellan, Glas und Keramik? Bei ordnungsgemäßer Nutzung, in der Regel als Zier- oder Ausstellungsobjekt, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Haltbarkeit über mehrere Jahrzehnte.
Kunstharze und Retuschierfarben unterliegen jedoch normalen Alterungsprozessen. Diese können durch geringfügige Farbveränderungen im Verlaufe mehrerer Jahrzehnte zum Ausdruck kommen. Als Gründe hierfür seien vor allem Sonneneinstrahlung, Lichtqualität- und Quantität (UV-Einfluß), Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Staub, aggressive Dämpfe, und rein mechanische Aspekte (z.B. anfassen oder gar ein gelegentlicher Gebrauch) genannt.  

Muß der Auftraggeber den Preis für die Restaurierung im Voraus bei Auftragserteilung bezahlen? Die Bezahlung der in Auftrag gegebenen Restaurierung erfolgt erst nach Abschluß der Arbeiten. Eine Vorauszahlung ist unüblich und oft auch für den Kunden nicht zumutbar, da die Wartezeiten bis zur Auftragsrealisierung erheblich sind.
Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Restaurierungsaufwand den materiellen Wert des Objektes übersteigt - hier kann der Restaurator eine zumutbare Anzahlung vom Auftraggeber verlangen.

Ist die Kundenware in der Werkstatt des Restaurators versichert? In der Regel wird in jedem Werkvertrag ein deklarierter Versicherungswert für die dem Restaurator zur Bearbeitung übergebenen Stücke angegeben. Die Versicherungsbedingungen basieren auf dem Versicherungsvertrag des Restaurators mit seiner Versicherung (z.B.: "Allgemeine Bedingungen für die Ausstellungsversicherung" - AVB Ausstellung).



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