Fragen und Antworten

Restaurieren Sie nur Porzellan von bestimmten Herstellern (Marken)?

Die Marke auf dem Porzellan oder der Hersteller sind für eine restauratorische Bearbeitung unerheblich. Jedes Porzellanstück kann in der Regel restauriert werden.

Kann eine Restaurierung unscheinbar ausgeführt werden?

Porzellan, Glas und Keramik haben spezielle optische Eigenschaften, die durch einen Bruch oder Sprung gestört werden. Deshalb sind die Fügestellen an einem zusammengesetzten Objekt immer in Abhängigkeit von den Lichtverhältnissen mehr oder weniger sichtbar. Zur Ausführung von Ergänzungen an Porzellan und Keramik kann keine Originalsubstanz (Porzellanmasse bzw. Töpferton) zum Einsatz kommen. Diese Massen würden sowohl bei der Trocknung als auch bei einem keramischen Brand schwinden und vorhandene Aufglasurdekorationen würden zerstört werden, weil die Brenntemperaturen der Massen über denen der Dekoration liegen. Hinzu kommt, dass es zwischen den Porzellanen der vielen Hersteller starke Unterschiede hinsichtlich des Weißgrades gibt.

Nach mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeit habe ich Ergänzungsmassen mit hoher Farbstabilität in verschiedenen Weißfarbnuancen entwickelt, deren Palette ständig erweitert wird. Durch Vergleichsmessungen wird das am besten zum Scherben passende Material ausgewählt. Die Ergänzungen mit diesen Massen entsprechen den optischen Eigenschaften des Porzellans in Verbindung mit einer speziellen Kunstharzglasur. (Das know-how zur Herstellung dieser Massen und alle notwendigen Materialien werden über die Fa. KOREST Restaurierunsbedarf vertrieben und gelangen bereits in vielen Museen Europas zum Einsatz.)

Farbspritzretuschen, die auf Originalbereiche des Objektes reichen, um eine Restaurierung "unsichtbar" erscheinen zu lassen sind nicht mehr zeitgemäß und werden inzwischen nicht nur von Museen, sondern auch von den Kunstliebhabern und Sammlern abgelehnt, da diese oft nach kurzer Zeit Ihre Farbe durch Umwelteinflüsse verändern. 

Wie können restaurierte Geschirrteile genutzt werden?

Aufgrund der spezifischen Materialeigenschaften der eingesetzten Kunstharze halten restaurierte Geschirrteile aus Porzellan den üblichen Beanspruchungen nicht mehr in vollem Umfang stand. Ein gelegentlicher Gebrauch ist aber möglich, wobei eine Reinigung im Geschirrspüler nicht ratsam ist. Ebenso verbietet sich der Einsatz in der Mikrowelle bzw. im Küchenherd.

Welche Haltbarkeit haben Restaurierungen an Objekten aus Porzellan?

Bei ordnungsgemäßer Nutzung, in der Regel als Zier- oder Ausstellungsobjekt, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Haltbarkeit über mehrere Jahrzehnte.

Kunstharze und Retuschierfarben unterliegen jedoch normalen Alterungsprozessen. Diese können durch geringfügige Farbveränderungen im Verlaufe mehrerer Jahrzehnte zum Ausdruck kommen. Als Gründe hierfür seien vor allem Sonneneinstrahlung, Lichtqualität- und Quantität (UV-Einfluß), Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Staub, aggressive Dämpfe, und rein mechanische Aspekte (z.B. anfassen oder gar ein gelegentlicher Gebrauch) genannt.

Was muss ich beachten, wenn ich auf der Grundlage von Fotos eine unverbindliche Information zum Aufwand einer Restaurierung wünsche?

Das beschädigte Objekt sollte vor neutralem Hintergrund so fotografiert werden, dass der Schaden deutlich zu erkennen ist. Wenn möglich sind auch Detailaufnahmen hilfreich.

Neben den Bildern werden noch folgende Angaben benötigt: Abmessungen (Höhe, Breite, Länge, Durchmesser usw.); Anzahl der Fragmente (Scherben) einschließlich des Hauptstückes; Anzahl und Länge von Sprüngen; Anzahl und Größe von Abplatzungen und diversen Fehlstellen. Geben Sie bitte auch an, ob es alte Restaurierungen oder Klebstoffreste am Objekt gibt.

Je genauer und ausführlicher Ihre Angaben sind, um so genauer wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag sein.

Kann man beschädigte Objekte im Paket an die Werkstatt senden?

Bitte beachten Sie hierzu diese Hinweise zur Verpackung und zum Versand:

Sehr empfindliche Objekte mit filigranen Gestaltungselementen (wie z.B. Blätter oder Blüten) bzw. zarte Glasobjekte verpacken Sie bitte in Acrylfaserwatte (keine Verbandwatte) in einem Innenkarton von ausreichender Größe mit mindestens 10 cm Abstand zur Kartonwand, wobei sich einzelne Fragmente nicht berühren dürfen.
Einzelne kleine Fragmente kleben Sie bitte locker mit Büroklebeband auf eine Pappe, die Sie dann mit Luftpolsterfolie sichern.
Robustere Objekte können in Luftpolsterfolie eingeschlagen und in Styroporchips verpackt werden. Auch hier ist darauf zu achten, dass Fragmente (Scherben / Bruchstücke) einander nicht berühren.

In jedem Fall muß der oder die Innenkartons in einen zweiten - etwa 5 cm größeren Umkarton (Außenkarton) - eingesetzt werden, wobei der Zwischenraum mit Styroporchips ausgefüllt wird.

Bitte legen Sie in das Paket einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten.

Bringen Sie bitte auf dem Paket KEINE Aufschrift an, die auf den Inhalt schließen lässt (wie: Glas, Porzellan, zerbrechlich usw.) und teilen Sie mir die Sendungsnummer mit.

Beachten Sie bitte, dass für die Einlieferung mit Paketsendung jegliche Haftung durch den Empfänger ausgeschlossen wird.

Muss der Auftraggeber den Preis für die Restaurierung im Voraus bei Auftragserteilung bezahlen?

Die Bezahlung der in Auftrag gegebenen Restaurierung erfolgt erst nach Abschluß der Arbeiten. Eine Vorauszahlung ist unüblich und oft auch für den Kunden nicht zumutbar, da die Wartezeiten bis zum Abschluß der Bearbeitung unter Umständen einige Monate betragen können..

Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Restaurierungsaufwand den materiellen Wert des Objektes übersteigt - hier kann der Restaurator eine zumutbare Anzahlung vom Auftraggeber verlangen. 

Übernimmt die Versicherung die Kosten einer Restaurierung?

Die Abdeckung des Versicherungsschadens richtet sich in der Regel nach der Art der Versicherung und der Ursache des Versicherungsschadens.

Liegt Fremdverschulden vor - der Schaden wurde durch eine nicht zur Wohnung gehörende Person verursacht - so kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schadensverursacher für die Regulierung auf. Schäden die durch Einbruch oder Naturkatastropfen verursacht werden erfahren eine Regulierung bei entsprechender Deckung durch die Hausratversicherung oder Spezialversicherungen von Kunstsammlungen

Die Versicherung übernimmt bei entsprechender Deckung oft den Restaurierungsaufwand oder die Kosten zur Neubeschaffung. In der Regel muss der Schaden an Hand von Fodos oder durch Vorlage nachgewiesen werden. Ihr Versicherungsvertreter wird Sie nach Terminvereinbarung besuchen und über Die weitere Vorgehensweise entscheiden. Wenn Sie bereits ein Angebot zur Restaurierung vorlegen können vereinfacht dies den Vorgang der Begutachtung durch die Versicherung erheblich.

Sind meine Stücke in der Werkstatt des Restaurators versichert?

Die Kundenware ist in der Werkstat im Rahmen der "Allgemeine Bedingungen für die Ausstellungsversicherung" - AVB Ausstellung - abgesichert.